- Vertragsabschluss
Es gelten ausschließlich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen unseres Kunden bedürfen unserer Zustimmung. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch für die gesamten zukünftigen Geschäftsbeziehungen zu unseren Kunden unabhängig davon, ob bei Abschluß des Einzelvertrages nochmals ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Maßgeblich ist die jeweils aktuelle Fassung. Sämtliche Angebote von uns sind freibleibend. Die Anmietung von Seminarräumen und Equipment muss schriftlich erfolgen und wird nach der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn die Raum- bzw. Technikanmietung von uns schriftlich bestätigt wurde.
2. Gerichtsstand
Es gelten ausschließlich die allgemeinen Geschäftsbedingungen des EBTC Europäisches Bibel Trainings Centrum e.V.. Gerichtsstand ist Berlin.
(alle Preise zzgl. gesetzlicher MwSt.)
3. Vertragsgegenstand und Entgelt:
Die Buchungsbestätigung enthält den Vertragsgegenstand und das Entgelt. Im Falle der Überschreitung der vereinbarten Nutzzeit wird je angefangene Stunde eine Nutzungsgebühr in Höhe von 50€ fällig.
Der Vertragsgegenstand wird in dem vorhandenen und besichtigten Zustand übernommen. Der Mieter erkennt den Vertragsgegenstand als für den Vertragszweck geeignet an.
Der Gesamtbetrag ist auf das im folgenden genannten Konto zu zahlen. Die Zahlung hat nach Rechnungseingang zu erfolgen. Der Gesamtbetrag ist 7 Werktage nach Eingang der Rechnung fällig. Die Rechnungen werden wochenweise zusammengefasst.
IBAN: DE38350601901563355014
BIC: GENODED1DKD
Steuernummer: 27/656/54309
4. Kündigung / Rücktritt:
Der Vermieter ist berechtigt, den Nutzungsvertrag fristlos zu kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Nutzer seine vertraglichen Verpflichtungen insbesondere aus 3. und 6. nicht unerheblich verletzt oder wenn eine andere als die vereinbarte Veranstaltungsart durchgeführt wird oder zu befürchten ist. Im Falle der fristlosen Kündigung verzichtet der Mieter hiermit unwiderruflich auf die Geltendmachung ihm hierdurch ggf. erwachsender Ansprüche.
Der Ausfall der Veranstaltung ist dem Vermieter bis 7 Werktage vor Beginn der Veranstaltung mitzuteilen. Bei Absage nach Ablauf der genannten Frist ist der Gesamtbruttopreis als Ausfallkosten fällig. Vor Ablauf der genannten Frist entstehen dem Mieter keine Kosten.
Der Mieter hat dem Vermieter alle Schäden zu ersetzen, die dem Vermieter durch die außerordentliche Kündigung entstehen.
Der Vermieter behält sich vor den Vertrag fristlos zu kündigen, falls mehr als 5 Termine im Monat storniert werden.
5. Vertragszweck:
Der Mieter erklärt, dass die Veranstaltung folgenden Charakter hat: Tagung, Konferenz, Seminar
6. Ausschluss des Angriffs auf die Menschenwürde:
Der Mieter ist nicht berechtigt, die Mieträume zur Durchführung von Veranstaltungen zu nutzen, auf denen verfassungs- oder gesetzeswidriges Gedankengut dargestellt und / oder verbreitet wird, sei es vom Mieter selbst oder von Besucherinnen und Besuchern der Veranstaltung.
7. Verpflichtungen für die Mieterin / den Mieter:
Der in der Buchung angegebene Mieter ist für die in den gemieteten Räumen durchzuführende Veranstaltung gleichzeitig Veranstalter. Es wird versichert, dass der Mieter nicht im Auftrag eines anderen Veranstalters handelt. Der Mieter ist ohne die Erlaubnis des Vermieters nicht berechtigt, den Gebrauch der Mietsache einem Dritten zu überlassen, insbesondere sie weiter zu vermieten.
Der Mieter hat für einen ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung Sorge zu tragen. Er hat alle einschlägigen gewerberechtlichen, ordnungsbehördlichen, versammlungsrechtlichen, (feuer-) und polizeilichen Vorschriften einzuhalten. Der Mieter erkennt die gesetzlichen Bestimmungen zum Jugendschutz an und übernimmt die Haftung für deren Einhaltung. Sofern für die vereinbarte Veranstaltung eine behördliche Genehmigung erforderlich ist, hat der Mieter diese dem Vermieter auf Verlangen rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn nachzuweisen.
Für alle Einnahmen aus der Veranstaltung (Karten-, Programmverkauf u.ä.) ist die ggf. anfallende Mehrwertsteuer vom Mieter zu entrichten. Die rechtzeitige Anmeldung vergnügungssteuerpflichtiger Veranstaltungen obliegt dem Mieter. Der Anmeldenachweis ist vom zahlungspflichtigen Mieter vor Beginn der Veranstaltung vorzulegen.
Die Anmeldung und Gebührenzahlung bei der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) ist Angelegenheit des Mieters. Auf Verlangen des Vermieters hat der Mieter den Nachweis der Entrichtung der GEMA-Gebühren zu erbringen.
Der Mieter der Räumlichkeit hat dafür Sorge zu tragen, dass die zugelassene Personenzahl der Räumlichkeit nicht überschritten wird. Bei Überschreitung haftet der Mieter für alle daraus entstehenden Schäden.
8. Zugang von Vermietern zur Veranstaltung:
Der Vermieter und Beauftragte des Vermieters sind jederzeit berechtigt, das überlassene Vertragsobjekt zu betreten und zu besichtigen, um sich von der vertragsgemäßen Nutzung zu überzeugen und bei Verstößen gegen diesen Vertrag oder Strafgesetze die Veranstaltung zu beenden.
9. Haftung:
Der Vermieter haftet nicht für eingebrachte Gegenstände des Mieters. Für Wertsachen, Bargeld, Garderobe und andere Gegenstände wird vom Vermieter keine Haftung übernommen. Eine verschuldensunabhängige Haftung auf Schadensersatz für anfängliche Mängel der überlassenen Mietsache ist ausgeschlossen.
Der Mieter haftet insbesondere auch für Schäden, die durch fahrlässigen bzw. unsachgemäßen Umgang mit gemieteten und / oder eingebrachten Einrichtungen und technischen Ausstattungen entstehen.
Der Mieter stellt den Vermieter von etwaigen Haftpflichtansprüchen seiner Bediensteten, Mitglieder oder Beauftragten, der Besucher der Veranstaltung und sonstiger Dritter für Schäden frei, die im Zusammenhang mit der Benutzung der überlassenen Räume und Gegenstände, der Zufahrtswege und der Zugänge zu den Räumen und Anlagen stehen.
Der Mieter ist verpflichtet für seine Veranstaltung eine Haftpflichtversicherung auf eigene Kosten abzuschließen und hierüber auf Verlangen einen Nachweis zu erbringen.
Der Mieter verzichtet seinerseits auf eigene Haftpflichtansprüche gegen den Vermieter und für den Fall der eigenen Inanspruchnahme auf die Geltendmachung von Rückgriffsansprüchen gegen den Vermieter und dessen Bedienstete oder Beauftragte. Der Vermieter nimmt den Verzicht an.
10. Vertragsstrafe:
Kommt es im Rahmen der Veranstaltung zu strafbaren Handlungen im Sinne der §§ 84, 85, 86, 86a, 125, 127, 130 StGB, sowie Nr. 3. – 6. zu denen der Mieter nach Art, Inhalt oder Gestaltung der Nutzung schuldhaft beigetragen hat oder zumutbare Schutzmaßnahmen schuldhaft unterlassen hat, obwohl er dies vorhersehen konnte, verpflichtet sich der Mieter, eine Vertragsstrafe von 2.400 EUR zu zahlen. Durch die Vertragsstrafe ist die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche nicht ausgeschlossen.
11. Rückgabe des Vertragsgegenstandes:
Der Nutzer ist verpflichtet den Vertragsgegenstand im ordnungsgemäßen Zustand zurückzugeben.
12. Salvatorische Klausel:
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der sonstigen Vertragsbestandteile nicht. Die Parteien vereinbaren schon jetzt, dass an die Stelle der unwirksamen oder nichtigen Regelung eine solche tritt, die wirksam ist und dem von den Parteien unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten am nächsten steht.
Schriftform
Sämtliche Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Regelung. Nebenabreden zu diesem Vertrag sind nicht getroffen.
13. Rabatte
Rabatte für Neukunden sind nicht auf Bestandskunden übertragbar. Rabatte sind grundsätzlich nicht mit anderen Rabatten kombinierbar. Rabatte werden von uns freiwillig vergeben und dienen ausschließlich Werbezwecken, ein Rechtsanspruch besteht nicht. Rabatte werden für bereits bestehende Buchungen nicht im Nachhinein gewährt. Rabatte, die auf einen Zeitraum begrenzt sind, gelten nicht für Buchungen die ausserhalb des Aktionszeitraums liegen. Als Datum gilt der Eingangstag der Buchung.